|  |  |  | 
				
					|  |  |  |  | Allgemeine Miet-/Geschäftsbedingungen von Müller´s Bautrocknung für Wasserschadenbeseitigung |  |  |  | 1. Geltung Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
						einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Müller's
						Bautrocknung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers wird
						hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluß nicht verpflichtend.
 
 2. Angebot und Leistungen
 Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche
						Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen 
						tets der schriftlichen Bestätigung von Müller's Bautrocknung. Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren
						Bedingungen zustande. Anders lautende Bestimmungen des Mieters werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher
						Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch
						die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische
						Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend.
						Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miet-Tag ist
						der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt.
						Der  Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Firma Müller's Bautrocknung. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen
						und in Betrieb gesetzt. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt. Betriebsstörungen
						deren Ursache außerhalb der Geräte liegt. z. B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung
						werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
 
 3. Lieferbedingungen , Verzug , Unmöglichkeit der Lieferung
 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
						wegen Nichterfüllung erlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung
						und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit Müller's Bautrocknung 
					    eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Käufers
						zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
 
 4. Preise und Zahlung
 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht
						ausdrücklich anders vereinbart binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, so zu erfolgen, dass Müller's Bautrocknung der für
						den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen
						sind ohne Abzug sofort fällig. Bei den angebotenen Leistungen wird generell eine Pauschale von 2,0 % für angefallenes
						Verbrauchsmaterial, sowie Reinigung der Gerätschaften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind unabhängig von der
						Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit
						gemäß § 352, 353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt,  wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen
						im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von Müller`s Bautrocknung bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist
						nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
						Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
 5. Vorauszahlung
 Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen.
 
 6. Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers
 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
 Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
						Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
						mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des
						Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die
						Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung. Im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des
						Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch
						den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung
						unserer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbel und Holzkonstruktionen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen
						können die Raumluftverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40 % relative Feuchtigkeit, bzw. über 30°C
						muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen
						übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit
						nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte
						Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk nachdringen kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich
						ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei evtl. Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber ( Strom, Malerarbeiten, etc.) Bei
						Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen.
						Sichtbare, bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal
						Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden.
						Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen (jeglicher Art) erforderlich sein, wird für ein eventuelles Anbohren einer
						Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt nicht bei Leitungen oder Fußbodenkonstruktionen,
						wenn vorab eine von uns durchgeführte Thermografie beauftragt wurde. Bitte den Behälter nach Entleerung ganz in das Gerät
						zurückschieben (Kontaktschalter muss gedrückt sein!) Unser Techniker zeigt Ihnen das selbstverständlich beim Aufstellen
						der Geräte. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke immer auf
						Unterlagen zu stellen sind. Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und
						Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung auch teilweise wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet.
 
 Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber, bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich
						die Auffangbehälter zu entleeren. Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten
						dadurch längere Trocknungszeiten entstehen gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit
						Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase
						wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art
						aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens, bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt
						auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen
						des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluß über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder
						beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen. Die Stromzufuhr an das Gerät hat der
						Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht
						beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten
						gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von
						der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist uns sofort telefonisch Mitteilung
						zu machen. Wird die Wartung von uns übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
						Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.
 
 Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle, etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für eventuell
						entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen.
 Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist u. U. Stromausfall wegen Überlastung durch spätere
						Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z. B. Elektro-Ofen, Heizkissen usw. möglich. Folgende Punkte sind bei einem
						eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten. Wir übernehmen dafür keine Gewährleistung.
 Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten, rechtzeitige Sicherung von Computer-Daten, Neueinstellung von Zeitschaltuhren
						nach Wiederzuschaltung des Stroms, Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und
						Öffnungseinrichtungen, Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern. Videorecordern u. ä. Geräten,
						Ausfall von Heizung und Brauchwasserbereitung. Achtung! Im Vorfeld für aufgeheizten Warmwasserspeicher sorgen.
						Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.
						Bei sehr starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen. Dies kann nur über eine
						ordentliche Isolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von uns keine
						Gewährleistung übernommen werden.
 
 Auf unsere Trocknungsmaßnahmen geben wir 5 Jahre Garantie.
 
 7. Haftung
 Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind
						oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer
						der Lieferer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Explosionsgefahr,
						Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben
						zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post können wir nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Bestellers, sich auf
						seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen. Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als
						die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung- Deckungssumme 2 Mill. DM für Personen- und Sachschäden und 500.000 DM
						für Bearbeitungsschäden - eingreift.
 
 8. Renovierungen
 Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich
						anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen uns und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung
						besteht für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag
						gegeben wird. Ob eine Renovierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen von uns.
 
 9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
 Die Haftung von uns richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche
						des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung
						sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner
						Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes
						Jahr nach Sanierung.
 
 10. Klausel
 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
						übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden
						Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere
						Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
						des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf
						Schadenersatz herleiten.
 
 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen),
						sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische
						Person des Öffentlichen Rechts ist) München. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich
						nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
 
 |  |  |  |  |  | © 2009, Roman Lanzl, Isen-Pemmering |  |  |  |