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Allgemeine Miet-/Geschäftsbedingungen von Müller´s Bautrocknung für Wasserschadenbeseitigung |
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1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von Müller's
Bautrocknung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers wird
hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluß nicht verpflichtend.
2. Angebot und Leistungen
Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche
Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen
tets der schriftlichen Bestätigung von Müller's Bautrocknung. Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren
Bedingungen zustande. Anders lautende Bestimmungen des Mieters werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher
Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch
die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische
Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend.
Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miet-Tag ist
der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt.
Der Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Firma Müller's Bautrocknung. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen
und in Betrieb gesetzt. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt. Betriebsstörungen
deren Ursache außerhalb der Geräte liegt. z. B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung
werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.
3. Lieferbedingungen , Verzug , Unmöglichkeit der Lieferung
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung erlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung
und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit Müller's Bautrocknung
eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Käufers
zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
4. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum, so zu erfolgen, dass Müller's Bautrocknung der für
den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen
sind ohne Abzug sofort fällig. Bei den angebotenen Leistungen wird generell eine Pauschale von 2,0 % für angefallenes
Verbrauchsmaterial, sowie Reinigung der Gerätschaften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind unabhängig von der
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit
gemäß § 352, 353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen
im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von Müller`s Bautrocknung bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist
nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Vorauszahlung
Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen.
6. Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage, bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des
Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die
Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung. Im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des
Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch
den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung
unserer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbel und Holzkonstruktionen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen
können die Raumluftverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40 % relative Feuchtigkeit, bzw. über 30°C
muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen
übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit
nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte
Feuchtigkeit aus dem Mauerwerk nachdringen kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich
ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei evtl. Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber ( Strom, Malerarbeiten, etc.) Bei
Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen.
Sichtbare, bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal
Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden.
Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen (jeglicher Art) erforderlich sein, wird für ein eventuelles Anbohren einer
Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt nicht bei Leitungen oder Fußbodenkonstruktionen,
wenn vorab eine von uns durchgeführte Thermografie beauftragt wurde. Bitte den Behälter nach Entleerung ganz in das Gerät
zurückschieben (Kontaktschalter muss gedrückt sein!) Unser Techniker zeigt Ihnen das selbstverständlich beim Aufstellen
der Geräte. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke immer auf
Unterlagen zu stellen sind. Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und
Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung auch teilweise wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet.
Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber, bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich
die Auffangbehälter zu entleeren. Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten
dadurch längere Trocknungszeiten entstehen gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit
Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase
wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art
aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens, bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt
auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen
des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluß über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder
beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen. Die Stromzufuhr an das Gerät hat der
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht
beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von
der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist uns sofort telefonisch Mitteilung
zu machen. Wird die Wartung von uns übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.
Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.
Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle, etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für eventuell
entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen.
Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist u. U. Stromausfall wegen Überlastung durch spätere
Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z. B. Elektro-Ofen, Heizkissen usw. möglich. Folgende Punkte sind bei einem
eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten. Wir übernehmen dafür keine Gewährleistung.
Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten, rechtzeitige Sicherung von Computer-Daten, Neueinstellung von Zeitschaltuhren
nach Wiederzuschaltung des Stroms, Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und
Öffnungseinrichtungen, Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern. Videorecordern u. ä. Geräten,
Ausfall von Heizung und Brauchwasserbereitung. Achtung! Im Vorfeld für aufgeheizten Warmwasserspeicher sorgen.
Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.
Bei sehr starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit nachdringen. Dies kann nur über eine
ordentliche Isolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von uns keine
Gewährleistung übernommen werden.
Auf unsere Trocknungsmaßnahmen geben wir 5 Jahre Garantie.
7. Haftung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Bestellers, die dessen Eigentum sind
oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer
der Lieferer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Explosionsgefahr,
Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben
zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post können wir nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Bestellers, sich auf
seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen. Weitergehend haften wir jedoch insoweit, als
die von uns abgeschlossene Haftpflichtversicherung- Deckungssumme 2 Mill. DM für Personen- und Sachschäden und 500.000 DM
für Bearbeitungsschäden - eingreift.
8. Renovierungen
Wird vor der Ausführung von Renovierungen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich
anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen uns und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung
besteht für die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag
gegeben wird. Ob eine Renovierung in eigener oder fremder Regie erfolgt, liegt im Ermessen von uns.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung von uns richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche
des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Käufer oder einen seiner
Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes
Jahr nach Sanierung.
10. Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere
Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf
Schadenersatz herleiten.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen),
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist (soweit der Käufer Vollkaufmann oder juristische
Person des Öffentlichen Rechts ist) München. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
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© 2009, Roman Lanzl, Isen-Pemmering |
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